E-Rechnung einrichten, bevor die Pflicht greift
Ab 2027 müssen größere Betriebe E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle übrigen außer Kleinunternehmern. Ich richte dir das passende Programm ein, lege Vorlagen und Stammdaten an und teste den Versand an deinen Steuerberater und an Kunden. Die Einrichtung kostet ab 300 € pauschal.
Was es kostet
Endpreise: Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus. Kosten für Plattformen und Lizenzen von Drittanbietern nenne ich dir vorab.
- Firmen mit Geschäftskunden
- Handwerksbetriebe
- Logistik und Transport
- Dienstleister
- Büros und Agenturen
Die Fristen im Überblick
- Seit 1. Januar 2025: Alle Firmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür.
- Ab 1. Januar 2027: E-Rechnungen ausstellen müssen Firmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr.
- Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht gilt für alle übrigen Firmen, Kleinunternehmer sind ausgenommen.
- Es geht um Rechnungen an Firmenkunden. Ob und ab wann dein Betrieb betroffen ist, klärt dein Steuerberater.
Was im Paket steckt
- Ein passendes Programm oder einen passenden Tarif auswählen, abgestimmt mit deinem Steuerberater.
- Rechnungsvorlagen und Stammdaten anlegen: Firma, Kunden, Leistungen.
- Testversand an dich selbst und an deinen Steuerberater.
- Eine kurze Einweisung, damit du Rechnungen selbst erstellen kannst.
Was ich nicht mache
Ich beurteile nicht, ob dein Umsatz über 800.000 € liegt oder ab wann die Pflicht für dich gilt, und ich mache keine Aussage zur Vorsteuer. Das klärt dein Steuerberater. Ich kümmere mich um die Technik, damit der Versand klappt, wenn es so weit ist. Über den Digitalbonus Bayern ist die reine Umstellung nicht förderbar, weil das Programm gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen ausschließt.
So läuft es ab
- 01
Kurzes Gespräch
Wir klären, wie du heute Rechnungen schreibst und was dein Steuerberater nutzt.
- 02
Einrichtung
Ich richte Programm, Vorlagen und Stammdaten ein.
- 03
Testversand
Eine Probe-Rechnung geht an dich selbst und an deinen Steuerberater.
- 04
Einweisung
Ich zeige dir, wie du Rechnungen selbst erstellst.
Häufige Fragen
Was kostet es, die E-Rechnung einrichten zu lassen?
Bei mir kostet die Einrichtung ab 300 € pauschal. Dazu kommt das Rechnungsprogramm, das je nach Anbieter rund 8 bis 35 € im Monat kostet und das du direkt beim Anbieter zahlst. Meine Preise sind Endpreise nach § 19 UStG.
Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Firmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Firmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz sie auch ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle übrigen außer Kleinunternehmern. Was genau für deinen Betrieb gilt, klärt dein Steuerberater.
Reicht ein E-Mail-Postfach für den Empfang von E-Rechnungen?
Ja, für den Empfang reicht ein E-Mail-Postfach, das hat die Bundesregierung bestätigt. Wichtig ist, dass die Rechnungen danach lesbar gemacht und richtig archiviert werden. Dabei hilft der Rechnungseingang aus der Büro-Automatisierung.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Nein, Kleinunternehmer sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen. Empfangen müssen sie E-Rechnungen trotzdem können, ein E-Mail-Postfach reicht dafür. Ob du als Kleinunternehmer giltst, klärt dein Steuerberater.
Welches Programm brauche ich für die E-Rechnung?
Das hängt davon ab, wie viele Rechnungen du schreibst und womit dein Steuerberater arbeitet. Ich wähle mit dir einen passenden Tarif und stimme ihn mit deinem Steuerberater ab. Viele Programme kosten rund 8 bis 35 € im Monat.
Wird die Umstellung auf die E-Rechnung gefördert?
Über den Digitalbonus Bayern nicht. Das Programm schließt gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen aus, und die reine Umstellung auf die E-Rechnung gehört dazu.